Medienmitteilung Schweizer Bar und Club Kommission – SBCK 30.11.2021

Medienmitteilung Schweizer Bar und Club Kommission – SBCK 30.11.2021

Veröffentlicht am 1. Dezember 2021

Medienmitteilung Schweizer Bar und Club Kommission – SBCK 30.11.2021: Maskenpflicht und sitzende Konsumation, der Bundesrat schlägt defacto ein Berufsverbot für das Schweizer Nachtlebens vor.

Die Schweizer Nachtkulturunternehmen setzen sich seit Ende Juni mit der konsequenten Umsetzung der Zertifikatspflicht für die gemeinsame Bewältigung der Pandemie ein. Leider hat sich die epidemiologische Lage in den letzten Wochen verschlechtert. Eine ganze Branche, die nach einer 8-monatigen Schliessung erst gerade wieder Fahrt aufgenommen hat, befürchtet nun die Einführung von weiteren einschränkenden Massnahmen. Dabei möchten wir festhalten, dass die Ansteckungszahlen, nicht nur aus dem Kanton ZH, belegen, dass Veranstaltungen in Clubs und Bars mit 3G sicher durchgeführt werden können. Die Anzahl der Ansteckungen ist stabil auf tiefem Niveau. (Quelle Kanton ZH). Zudem führen die Clubs jetzt schon als einzige Orte in der Schweiz ein konsequentes Contact Tracing durch. Aus unserer Sicht gibt es keinen Grund, die Massnahmen für das Nachtleben zu verschärfen.
Wenn eine Verschärfung tatsächlich aus epidemiologischer Sicht Sinn macht, dann soll es sich aber um eine tatsächlich umsetzbare Massnahmen handeln. 3G mit Maskenpflicht lässt sich an Tanzveranstaltungen gemäss den Erfahrungen des letzten Sommers nur mit einem grossen personellen Aufwand umsetzen. Zudem ist davon auszugehen, dass die Bereitschaft der Gäste eine Maske zu tragen, in der Zwischenzeit aufgrund einer gewissen Coronamüdigkeit weiter gesunken ist. Eine Maskentragpflicht mit gleichzeitig sitzender Konsumation stellt defacto eine wirtschaftliche Schliessung des Nachtlebens dar.
Unverständlich ist, dass eine Einführung von 2G ohne Maskenpflicht für Tanzveranstaltungen vom Bundesrat nicht einmal diskutiert wird. Liesse sich doch 2G als Massnahmen, auch wenn dies vor allem im ländlichen Gebiet, wegen der tiefen Impfquote, zu einer Gästereduktion führen würde, an Tanzveranstaltungen eher durchsetzen als eine Maskenpflicht.
Zu bedenken gilt es auch, dass jede Verschärfung zufolge hätte, dass private Feiern und illegale Partys zunehmen, der öffentliche Raum wieder zur Feiermeile wird und das jeweils ohne Schutzkonzepte. Die städtischen Polizeikorps berichten schon seit längerem darüber berichten, dass sie noch nie so häufig an private Partys ausrücken mussten. Notabende sind die Ansteckungszahlen bei Freunden/Familie jetzt schon höher als in Clubs oder Bars. Zur Verunsicherung trägt bei, dass der Bundesrat in keiner Weise darlegte, wie diese nun schon wieder von einschneidenden Massnahmen betroffene Branche weiter finanziell unterstützt werden soll.
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