






Anpassungen der «Freinächte»
Veröffentlicht am 26. Februar 2025
Anpassungen des Gastwirtschaftsreglements: Neue Regelungen zu Freinächten beschlossen
Das Stadtparlament St. Gallen hat am Dienstag über das von Nacht Gallen schon länger geforderte Gastwirtschaftsreglement debattiert und schönerweise neue Regelungen zu den Freinächten verabschiedet. Dabei wurden sowohl Änderungen als auch Rücknahmen von geplanten Streichungen beschlossen.
Anpassungen bei den Freinächten
Neu werden vier Freinächte in den Oktober verlegt – jeweils an den Freitagen und Samstagen während der Olma. Während der Offa im Frühling können die Bars und Clubs an zwei Nächten, jeweils am Freitag und Samstag, bis 3 Uhr geöffnet bleiben. Auch unter der Woche dürfen Gastrolokale während der Olma bis 1 Uhr geöffnet sein.
Bei den Fasnachtsfreinächten kommt es zu einer Einschränkung: Während des Fasnachtswochenendes müssen die Lokale ab dem kommenden Jahr von Donnerstag bis Samstag bereits um 3 Uhr schliessen.
Rücknahme der Streichung der Freinächte am 1. Mai und 1. August
Die Stadtregierung hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Freinächte am Tag der Arbeit (1. Mai) und am Bundesfeiertag (1. August) zu streichen. Diese Pläne wurden jedoch nicht umgesetzt. Die Kommission Soziales und Sicherheit sprach sich dagegen aus und beantragte, diese beiden Freinächte weiterhin beizubehalten. Diesem Antrag folgte das Stadtparlament.
Einstimmige Zustimmung zur Revision des Gastwirtschaftsreglements
Die Revision des Gastwirtschaftsreglements war insgesamt unbestritten. Das veränderte Ausgehverhalten der Bevölkerung machte eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen notwendig. Alle Fraktionen stimmten der überarbeiteten Regelung zu, lediglich in Bezug auf die Freinacht am 1. Mai gab es vereinzelte Bedenken.
Mit diesen neuen Regelungen wurden einerseits mehr Freinächte in den Herbst verlegt, andererseits bleiben wichtige traditionelle Freinächte bestehen. Damit schafft das neue Reglement eine Balance zwischen den Interessen der Gastronomie, der Gäste und der Anwohnerinnen und Anwohner.