Neues Tabakproduktegesetz ab dem 01. Okt. 2024
Veröffentlicht am 30. September 2024
Ab dem 1. Oktober gilt in der Schweiz ein neues Tabakproduktegesetz. Dieses erfasst die neuen Tabak- und Nikotinprodukte (Vapes und Tabak Heating Devices). Die wichtigsten Änderungen sind:
• Für alle vom Tabakproduktegesetz erfassten Produkte (neu auch elektronische Zigaretten mit und ohne Nikotin, Nikotin Pouches – Snus – zum oralen Gebrauch (ohne Tabak), pflanzliche Produkte zum Erhitzen usw.) gilt ein Abgabealter von 18 Jahren.
• Analog wie beim Alkohol wird es Testkäufe geben, um das Abgabeverbot and Minderjährige zu kontrollieren. Die Ergebnisse eines Testkaufs können in einem Verwaltungs- oder Strafverfahren verwendet werden.
• Ausdehnung des Schutzes vor Passivrauchen auf Tabakprodukte zum Erhitzen und auf elektronische Zigaretten.
• Werbeplakate sind auf öffentlichem oder privatem Grund, wenn diese von öffentlichem Grund eingesehen werden können, verboten. Auch im öffentlichen Verkehr, in öffentlichen Gebäuden, in Kinos oder auf Sportplätzen ist Werbung nicht mehr erlaubt.
• Das neue Gesetz schränkt die Verkaufsförderung (Produktepromotion) ein. Produkte dürfen nicht kostenlos abgegeben werden und Wettbewerbe mit Geschenken sind untersagt.
• Bei Veranstaltungen mit internationalem Charakter oder bei Veranstaltungen für ein minderjähriges Publikum ist Sponsoring verboten.
• Was Veranstaltungen mit internationalem Charakter sind, wird noch vom BAG definiert. Hier erwarten wir noch eine Präzisierung vom BAG.
Automaten (Wending Machine)
Wending Machine wie Zigaretten- und CBD-Automaten oder Vaps-Dispenser müssen über eine Altersprüfung verfügen. Es braucht auf dem Automaten einen Hinweis, dass keine Abgabe an Minderjährige erfolgt. Werbung auf den Automaten ist weiterhin erlaubt, solange sie den geänderten Anforderungen entspricht.
➢ Es ist davon auszugehen das die nötigen Anpassungen durch die Automaten-Betreiber geschieht.
➢ Während Sportevents und Anlässen, die sich an Kinder und Familien richten, sollte die Werbung auf den Zigarettenautomaten abgedeckt sein.
➢ Falls ihr Zigaretten an der Bar verkauft, dann müsst ihr garantieren das die Abgabe nicht an Minderjährige erfolgt. Zudem braucht es an der Bar einen Hinweis, dass Tabakprodukte nur an Erwachsene verkauft werden. Hinweisschilder können unter dem folgenden Link bestellt oder heruntergeladen werden: suchtpraevention-zh.ch/infomaterial/
➢ Weitere Infos zum neuen Tabakproduktegesetz
➢ FAQ zur Umsetzung
➢ Präsentation Brancheninformation BAG
Zukunft Tabakproduktegesetz
Aufgrund der Annahme der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» im Februar 2022 befindet sich das Tabakproduktegesetz in laufender Revision. Die 2. Lesung findet im Nationalrat im Oktober 2024 statt. Weiterführende Regelung von Altersprüfsystemen für Abgabe / Werbung im Internet folgt mit der revidierten Verordnung vorrausichtlich 2026.