Der St.Galler Stadtrat revidiert das Gastwirtschaftsreglement

Der St.Galler Stadtrat revidiert das Gastwirtschaftsreglement

Veröffentlicht am 27. Januar 2025

Der St.Galler Stadtrat will das bald 30 Jahre alte städtische Gastwirtschaftsreglement revidieren. Das Stadtparlament entscheidet am 25. Februar über eine neue Regelung mit Freinächten. Auslöserin ist eine Interpellation aus dem Jahr 2023. Fast alle sind mit den Neuerungen einverstanden. Nur die Gewerkschaften sind nicht amüsiert.

Die Bedürfnisse der Gastronomie und das Verhalten der Gesellschaft beim Ausgehen sind im Wandel. Aus diesem Grund haben Karin Winter-Dubs (SVP), Patrik Angehrn (die Mitte) und Gallus Hufenus (SP) im März 2023 eine Interpellation eingereicht mit dem Titel «Freinächte – Neue zeitgemässe Regelung». 48 von 63 Parlamentarierinnen und Parlamentariern haben den Vorstoss vor knapp zwei Jahren unterzeichnet.

Der Stadtrat hielt wenig später in seiner Antwort auf die Interpellation fest, dass vor dem Hintergrund der veränderten Bedürfnisse der Gastronomie und der Gesellschaft eine Überarbeitung des Reglements, gerade in Bezug auf die Ausnahmen von der Schliessungszeit der Beizen, angezeigt sei.

Im Rahmen dieser Überarbeitung wurden die verschiedenen Interessengruppen einbezogen. In Absprache mit der Detailhandelsorganisation Pro City St.Gallen, der Fasnachtsgesellschaft, Gastro Stadt St.Gallen und den Interpellantinnen und Interpellanten wurden Anpassungen ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt.

Die drei Freinächte vom Schmutzigen Donnerstag bis zum Fasnachtssamstag, an dem jeweils die Ehrenfödlebürgerin oder der Ehrenfödlebürger mit der Konfettikanone in den Himmel befördert wird, werden gestrichen. Das Gleiche gilt für die Freinächte am 1. August, am Kinderfest und am 1. Mai, dem Tag der Arbeit. Beibehalten werden die Freinächte am St.Galler Fest und an Silvester; hier ändert sich nichts.

Dafür werden vier Freinächte in den Herbst verlegt: In den Restaurants in der Stadt dürfen während der Schweizer Messe für Landwirtschaft und Ernährung, der Olma, an vier Nächten Gäste bis in die Morgenstunden bewirtet werden, jeweils in den Nächten auf Samstag und auf Sonntag. Unter der Woche dürfen die Restaurants im Herbst während der Olma bis 1 Uhr geöffnet bleiben. Neu dürfen die Gastronomen während der Offa im Frühling jeweils am Freitag und am Samstag bis 3 Uhr ihre Gäste bewirten.

Während der Fasnacht müssen die Lokale in der Stadt vom Schmutzigen Donnerstag bis zum Fasnachtssamstag neu um 3 Uhr schliessen. Mit diesen Änderungen kommt der Stadtrat den Vorschlägen der Interpellanten nach.

Ganzer Artikel: www.tagblatt.ch

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